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Lockdown ab 22.11.2022
Folgenden Änderungen gelten ab 22.11.2021 bis voraussichtlich 12.12.2021:
- Sport darf nur alleine, mit Personen aus dem gleichen Haushalt, mit dem/der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner:in, mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister), mit einzelnen wichtigen Bezugspersonen oder mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht-physischer Kontakt gepflegt wird betrieben werden.
- Sport darf im eigenen privaten Wohnbereich, an öffentlichen Orten im Freien oder auf Outdoor-Sportstätten betrieben werden.
- Trainings/Kurse/Zusammenkünfte sind nur erlaubt, wenn maximal zwei Haushalte zusammenkommen, wobei auf einer Seite nur eine Person aus einem Haushalt beteiligt sein darf (z.B. Einzeltraining mit einem/einer Trainer:in).
- Es gilt wieder 2m Abstand zu haushaltsfremden Personen.
- In geschlossenen Räumen ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Spitzensport darf ohne Publikum betrieben werden
- FFP2-Maskenpflicht indoor und outdoor in nicht öffentlichen Sportstätten
(außer während der Sportausübung)
weiterführende Links:
VBV: COVID Infos
ÖBV: Covid19-Handlungsempfehlungen
Land Vorarlberg: Corona-Newsletter für sportart-übergreifende Neuigkeiten
Sport Austria: FAQs