,
2G-Regel im Training
Dies bleibt mit der Verordnung vom 15.11.2021 unverändert!
Trainings und Veranstaltungen können unter den nachfolgend angeführten Voraussetzungen durchgeführt werden (Details siehe u.a. Links).
- Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden. 1)
- Für TrainerInnen und BetreuerInnen gilt 3G.
- Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs haben keine Nachweispflicht.
- Für Kinder im schulpflichtigen Alter (12-15) gilt der Ninja-Pass 2) als Nachweis.
- Registrierung der Teilnehmer
- Covid-Beauftrager und Präventionskonzept
1) Bei den Trainings und Veranstaltungen müssen die Nachweise kontrolliert werden.
2) Der Ninja-Pass gilt für die gesamte Woche (auch am Wochenende) als Testnachweis, unabhängig von der Gültigkeitsdauer der einzelnen Teiltestungen. Wenn er nicht vollständig ist, ist die Gültigkeit des aktuellen einzelnen Tests zu prüfen.
Präventionskonzept für das Training
weiterführende Links:
VBV: COVID Infos
ÖBV: Covid19-Handlungsempfehlungen
Land Vorarlberg: Corona-Newsletter für sportart-übergreifende Neuigkeiten
Sport Austria: FAQs