Allgemeines Training ist wieder möglich
Die vereinsspezifischen Auflagen:
Präventionskonzept
Alle Teilnehmer verpflichten sich das Covid-19-Präventionskonzept für das Allgemeine Training des BCM Feldkirch einzuhalten.
3G Regelung *):
Alle Trainingsteilnehmer müssen getestet, genesen oder geimpft sein (dies wird bei der Ankunft kontrolliert)
Begrenzung der Teilnehmeranzahl:
Es werden mehrere Gruppen gebildet. Ein Wechsel in eine andere Gruppe ist nicht erlaubt (redet euch eventuell vor dem Training zusammen).
Drei Spielfelder entsprechen einer Trainingsgruppe.
Es sind 4 Personen pro Feld erlaubt (dies entspricht den vorgeschriebenen 20 m²). Daraus ergibt sich die maximale Anzahl von Teilnehmern pro Gruppe und in der Halle insgesamt.
Oberauhalle: 6 x 4 = 24 Teilnehmer
Reichenfeldhalle: 9 x 4 = 36 Teilnehmer
Es sind max. 4 Personen gleichzeitig in der Umkleidekabine erlaubt (besser zu Hause duschen)
Registrierung:
Die Registrierung und Zuordnung zu der Trainingsgruppe erfolgt elektronisch per QR-Code und Smartphone-App. Die gespeicherten Daten werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Wer kein Smartphone besitzt, kann sich in eine Liste eintragen.
Anmeldung zum Training:
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Maskenpflicht **):
Es besteht FFP2-Maskenpflicht, außer auf dem Spielfeld und unter der Dusche
Mindestabstand:
Der Mindesabstand von 2m ist einzuhalten (beim Sport sind kurzfristige Unterschreitung erlaubt). Auf Abklatschen und Ähnliches verzichten wir.
*) Die 3G Regel im Detail:
Getestet
- SARS-CoV-2 Test zur Eigenanwendung („Wohnzimmertest“) mit digitaler Registrierung auf der Landesplattform, ist 24 Stunden (ab Abnahme) gültig.
- Antigentests die in einer offiziellen Teststraße des Landes, einer Gemeinde, in Apotheken etc. (sog „befugten Stellen“) vorgenommen werden, sind 48 Stunden (ab Abnahme) gültig.
- Ein PCR-Test ist 72 Stunden (ab Abnahme) gültig.
- In Ausnahmefällen kann der „Wohnzimmertest“ unter Aufsicht des Betreibers der Sportstätte oder den Verantwortlichen für die Zusammenkunft (z.B. Trainer) vor Ort durchgeführt werden.
- Unter bestimmten Bedingungen (Registrierung im Landesportal oder Stickerpass) werden die von verschiedenen Schulen durchgeführte Schultests für den Sport anerkannt.
Genesen
- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion
- Behördlich erstellter Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
- Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf
Geimpft
- Erstimpfung ab dem 22. Tag, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf
- Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
- Impfung ab dem 22. Tag bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen darf.
Kinder unter 10 Jahren sind weiterhin von der Verpflichtung zur Vorlage eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr ausgenommen.
**) Die Maskenpflicht in Sportstätten ist generell wie folgt geregelt:
- Personen über 14 Jahren müssen eine FFP2 Maske tragen
- zwischen 6 bis 14 Jahren kann statt einer FFP2-Maske auch ein Mund-Nasenschutz getragen werden
- unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht